Check-up 35: HBV und HCV

Ab 35 Jahren: Test auf Hepatitis B und C im Rahmen des Check-Up 35 (Gesundheitsuntersuchung) und Anpassung der Ausnahmekennziffer 32005.

Screening HBV und HCV im Check-up 35

Nach Ablauf der sechsmonatigen Verhandlungszeit hat der Bewertungsausschuss die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsziffern festgesetzt. Ab dem 1.10.2021 werden die neuen Ziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und die Leistung kann damit in Anspruch genommen sowie abgerechnet werden.1,2 (Entstehung EBM Ziffer)

Übergangsregelung:1
Der G-BA legt in seiner Übergangsregelung fest, dass Versicherte, die im Zeitraum von weniger als drei Jahren vor dem 12. Februar 2021 eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen haben, trotzdem den einmaligen Anspruch auf ein Screening auf HBV und HCV geltend machen können.

Die Laboruntersuchungen können nach Festlegung der GOP inkl. Vergütung per Muster 10 Laborüberweisungsschein an einen Laborarzt überwiesen werden. Die Aufträge müssen dementsprechend gekennzeichnet sein, um eine extrabudgetäre Vergütung zu gewährleisten:

  • „Check-up 35: Glucose (32881), Chol, HDL, LDL, Trigl. (32882), inklusive Screening Hep. B und C präventiv“

Falls der Harnstreifentest im Rahmen des Check-up 35 nicht vor Ort in der Praxis durchgeführt wird, kann dieser mittels Angabe „Harnteststreifen (32880)“ auf demselben Laborüberweisungsschein beauftragt werden.

Neueinführung der Laboruntersuchungen2

GOPBeschreibungAnmerkung€ (Punktwert)
01865Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL)Die GOP 01865 ist am Behandlungstag nicht neben den GOP 01810, 01932, 01934, 32618 und 32781 berechnungsfähig.11,83 €
(105 Punkte)
01866Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen gemäß Teil B III. der Gesundheits-untersuchungs-Richtlinie (GU-RL)Die GOP 01866 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32823 berechnungsfähig.90,69 €
(805 Punkte)
01867Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL)Die GOP 01867 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32835 berechnungsfähig.40,56 €
(360 Punkte)

Änderung:1
01700Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriums-medizin,Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizinund ermächtigte Fachwissenschaftler der MedizinErweiterung der Grundpauschale um die 01864 bis 018672,59 €
(23 Punkte)

Neueinführung der Screeningleistung3

GOPBeschreibungAnmerkung€ (Punktwert)
01734Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-
C-Virusinfektion gemäß Teil B. III. der Gesundheits-untersuchungs-Richtlinie
Die GOP 01734 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.
Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig.
4,62 €
(41 Punkte)
01744Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-RichtlinieDie GOP 01744 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr berechnungsfähig, sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 eine Gesundheits-untersuchung nach der Gebührenordnungsposition
01732 durchgeführt wurde und gemäß Teil B.
I. § 2 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie aktuell kein Anspruch auf eine Gesundheits-untersuchung besteht.
Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig.

Die GOP 01744 ist zeitlich befristet vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2023.
4,62 €
(41 Punkte)

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) zu finden.

Hier geht es zur Richtlinie


Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (2019): Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie). Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2383/GU-RL_2020-11-20_iK-2021-02-12.pdf
  2. Institut des Bewertungsausschusses (2021): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021. Teil A. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021. Teil B. Zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2026-01-01_567_BA_BeeG_GU_Hepatitis_Labor_Teil_B.pdf
  3. Institut des Bewertungsausschusses (2021): Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 567. Sitzung am 4. August 2021. Teil A. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2021. Teil B. Zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2024-01-01_567_BA_BeeG_Hepatitis_Screening_Beratung_Teil_B.pdf.