Ab 35 Jahren: Test auf Hepatitis B und C im Rahmen des Check-Up 35 (Gesundheitsuntersuchung) und Anpassung der Ausnahmekennziffer 32005.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Verhandlungszeit hat der Bewertungsausschuss die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsziffern festgesetzt. Ab dem 1.10.2021 werden die neuen Ziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und die Leistung kann damit in Anspruch genommen sowie abgerechnet werden.1,2 (Entstehung EBM Ziffer)
Übergangsregelung:1
Der G-BA legt in seiner Übergangsregelung fest, dass Versicherte, die im Zeitraum von weniger als drei Jahren vor dem 12. Februar 2021 eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen haben, trotzdem den einmaligen Anspruch auf ein Screening auf HBV und HCV geltend machen können.
Die Laboruntersuchungen können nach Festlegung der GOP inkl. Vergütung per Muster 10 Laborüberweisungsschein an einen Laborarzt überwiesen werden. Die Aufträge müssen dementsprechend gekennzeichnet sein, um eine extrabudgetäre Vergütung zu gewährleisten:
Falls der Harnstreifentest im Rahmen des Check-up 35 nicht vor Ort in der Praxis durchgeführt wird, kann dieser mittels Angabe „Harnteststreifen (32880)“ auf demselben Laborüberweisungsschein beauftragt werden.
GOP | Beschreibung | Anmerkung | € (Punktwert) |
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01865 | Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) | Die GOP 01865 ist am Behandlungstag nicht neben den GOP 01810, 01932, 01934, 32618 und 32781 berechnungsfähig. | 11,83 € (105 Punkte) |
01866 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen gemäß Teil B III. der Gesundheits-untersuchungs-Richtlinie (GU-RL) | Die GOP 01866 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32823 berechnungsfähig. | 90,69 € (805 Punkte) |
01867 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL) | Die GOP 01867 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32835 berechnungsfähig. | 40,56 € (360 Punkte) |
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01700 | Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriums-medizin,Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizinund ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin | Erweiterung der Grundpauschale um die 01864 bis 01867 | 2,59 € (23 Punkte) |
GOP | Beschreibung | Anmerkung | € (Punktwert) |
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01734 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis- C-Virusinfektion gemäß Teil B. III. der Gesundheits-untersuchungs-Richtlinie | Die GOP 01734 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig. Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig. | 4,62 € (41 Punkte) |
01744 | Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | Die GOP 01744 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr berechnungsfähig, sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 eine Gesundheits-untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 01732 durchgeführt wurde und gemäß Teil B. I. § 2 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie aktuell kein Anspruch auf eine Gesundheits-untersuchung besteht. Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Die GOP 01744 ist zeitlich befristet vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2023. | 4,62 € (41 Punkte) |
Weitere Informationen sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) zu finden.
Quellen