Nicht invasiver Pränataltest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Die „nicht-invasive Untersuchung des fetalen Rhesusfaktors D bei RhD-negativen Schwangeren“ wurde am 24.11.2020 in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen. Alle RhD-negativen Schwangeren können jetzt ihr Blut auf den Rhesusfaktor des Fetus testen lassen, um eine nicht notwendige Anti-D-Prophylaxe zu vermeiden.

Gezielte Anti-D-Prophylaxe mit dem RhD-NIPT

Bisher haben alle RhD-negativen Schwangeren unabhängig vom Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes eine Anti-D-Prophylaxe in der 28.–30. SSW erhalten. Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors während der Schwangerschaft ermöglicht nun einen gezielteren Einsatz der Prophylaxe. Nur wenn ein RhD-positives Kind erwartet wird, besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter.
Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) und das damit verbundene (geringe) Übertragungsrisiko für Infektionen an RhD-negative Schwangere, kann mit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors mittels eines nicht invasiven Pränataltests in ca. 40 % der Fälle vermieden werden, da ca. 40 % der Kinder RhD-negativer Mütter ebenfalls RhD-negativ sind.


Das müssen Sie wissen

Die amedes führt die Analyse mit einem validierten Test durch, welcher die geforderten Kriterien laut Mutterschafts-Richtlinie deutlich übererfüllt:

  • Sensitivität > 99,9 %
  • Spezifität > 99,6 %

  • optimale Abnahme um die SSW 16 [16-/+1] § zugelassen

  • ab SSW 12 [11+0] bis SSW 26 (um Zeit für die Anti-D-Prophylaxe zu lassen)

IN PAPIERFORM

  • Anforderungsschein ausfüllen, mit Barcode und GenDG-Aufkleber bekleben
  • Einwilligungserklärung auf GenDG-Aufkleber und Aufklärungsbogen von der Patientin unterschreiben lassen (ggf. zusätzlich Verzichtserklärung auf die genetische Beratung)

oder

IN ELEKTRONISCHER FORM ÜBER ORDERENTRY

  • Anforderung über ixserv/Quick Prax
  • Link zum Druck der Einverständniserklärung in Anforderungskarte vorhanden
  • Einwilligungserklärung auf Aufklärungsbogen von der Patientin unterschreiben lassen (ggf. zusätzlich Verzichtserklärung auf die genetische Beratung)

die mittlere Befunddauer beträgt 1 Woche

  • separate Abnahme nur für den fetalen RhD (aus diesem Probenmaterial wird sonst keine andere Analyse durchgeführt)
  • 7,5 ml EDTA Monovette (Sarstedt) oder 9-10 ml BD Vacutainer® EDTA-Röhrchen, bitte bei Raumtemperatur lagern. Mehrere kleinere EDTA-Monovetten bzw. Vacutainer sind nicht geeignet!
  • bitte Namen und Geb.-Datum auf Probenröhrchen schreiben
  • Probe darf nicht gekühlt und zentrifugiert werden
  • bevorzugte Annahme Mo.-Do., um eine Hämolyse der Proben (aufgrund ggf. verlängerter Transportzeit über das Wochenende) zu vermeiden

Versand der Probe zusammen mit dem Anforderungsschein und dem unterschriebenen Aufklärungsbogen mit dem Fahrdienst oder GO!-Kurier

  • s. Fact Sheet zur Genetischen Beratung

  • Ein Mutterpassaufkleber mit dem RhD-NIPT-Ergebnis wird zukünftig zusammen mit dem Befund verschickt.
  • Die Analyse ist nur für Einlingsschwangerschaften zulässig.

Abrechnungshinsweise

Seit dem 01.07.2021 wurde mit der 01788 eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) zur Abrechnung der Beratungsleistung nach GenDG für den RhD-NIPT in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen.


Downloads

  • Patienteninformation

  • Einverständniserklärung nach GenDG

  • Factsheet Genetische Beratung


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