Neue Versorgungspauschale, Änderungen bei der Vorhaltepauschale und Entbudgetierung ab Quartal IV/2025
Voraussichtlich ab dem Quartal IV/2025 erhalten Hausärzte alle Leistungen ihres Abrechnungskapitels 03 sowie Besuche unbudgetiert in voller Höhe vergütet. Damit einher gehen jedoch neue Abrechnungsregeln für die sogenannte Vorhaltepauschale nach der EBM-Nr. 03040. Zudem wird für Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale neu in den EBM aufgenommen.
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